Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 18. April 2018 bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Änderungstarifverträge und den TV Sonderzahlung 2018 bekanntgegeben und zum Vollzug freigegeben sowie Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte gegeben, um eine zeitnahe Auszahlung des ersten Erhöhungsschritts zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Auszahlung der Entgelterhöhungen wird voraussichtlich im Herbst rückwirkend zum 1. März 2018 erfolgen.
Weitere Informationen: https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/zahlungen-sollen-voraussichtlich-im-herbst-erfolgen.html
Update 06.07.2018:
Das "Quorum" von 50.000 Mitzeichnenden wurde erreicht und mit 57.893 Mitzeichnenden sogar überboten, womit sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit der Angelegenheit beschäftigen muss.
Vielen Dank für die rege Unterstützung. Wir werden weiter berichten.
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
noch bis zum 05.07.18 hat jeder Bürger die Möglichkeit, unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_05/_20/Petition_79906.nc.html eine Petition an den Deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Diese Petition setzt sich dafür ein, die Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auf 39 Stunden herabzusetzen.
Morgen beginnen die Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Dienst in Plessow, Sigmaringen und Münster.
Wir sind bei Euch und drücken ganz fest alle Daumen und die Flügel
Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020, mit dem das Volumen des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll, liegt in der Entwurfsfassung vor.
Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf statt, an dem für den dbb der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer und der BDZ-Bundesvorsitzende und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes teilnahmen.
Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:
2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
3,09 Prozent zum 1. April 2019
1,06 Prozent zum 1. März 2020
Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende
zum 1. März 2018 um 50 Euro und
zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro
in Festbeträgen erhöht werden.
BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.
Die Beförderungen werden derzeit noch aus dem Bundeshaushalt 2017 finanziert.
Da die Quote für Einweisungen nach A 9m +Z im Bundeshaushalt 2017 bereits erschöpft ist, sind keine Einweisungen möglich. Da Amtszulagen nach A9m+Z nur innerhalb einer Quote von 12% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A 9m gewährt werden können, ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 50 %, wie vom Bundesvorsitzenden Dieter Dewes in diversen Gesprächen mit Haushaltspolitikern und dem Minister gefordert, zwingend erforderlich.
Beförderungen von A 10 nach A 11 sind ebenfalls nicht möglich, da keine ausreichende Anzahl an Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Hier ist mit einer Entspannung zu rechnen, wenn der Bundeshaushalt 2018 in Kraft tritt.
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